Die Organisation

Auf Landkreisebene:

Quelle (KFV ERH)

Die Kreisbrandinspektion ist das exekutive Organ und die oberste Führungsebene der Feuerwehren
im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Die Angehörigen der Kreisbrandinspektion unterstehen dem Landrat. 

Die Kreisbrandinspektion - bestehend aus Führungsdienstgraden vom Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeisterinnen und -meistern bis Fachberatern - berät das Landratsamt, die Feuerwehren und Kommunen in Bezug auf das allgemeine Feuerwehrwesen. Desweiteren organisiert Sie mit verschiedenen Fachbereichen beispielsweise die Aus- und Weiterbildung, sowie Veranstaltungen der Feuerwehren.

Dazu gehören viele ehrenamtliche Kräfte in den Feuerwehren, die in verschiedenen Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung, Brandschutzerziehung und sonstigen organisatorischen Aufgaben fungieren.

Der Kreisbrandrat (KBR) bestellt für jeden Inspektionsbereich einen Kreisbrandinspektor (KBI), wobei einer von Ihnen zusätzlich als ständiger Vertreter des Kreisbrandrates fungiert. In den Dienstbezirken gibt es mehrere Kreisbrandmeister (KBM) für bestimmte Gebiete, welchen mehrere Feuerwehren unterstellt sind, die er leitet. Kreisbrandmeister mit besonderer Funktion und Sonderaufgaben werden zusätzlich bestellt und leiten meist bestimmte Fachbereiche. Diese unterstehen dem Kreisbrandrat direkt.

Auf Gemeindeebene:

Im eigenen Gemeindegebiet ist die höchste Instanz der Freiwilligen Feuerwehr der 1. Kommandant, bzw. bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter.

Dem Kommandanten obliegt im Schadensfall die Einsatzleitung. Treffen besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) an der Einsatzstelle ein können diese die Einsatzleitung jedoch übernehmen.

Der Kommandant einer Freiwiligen Feuerwehr ernnent außerdem die Mannschafts- und Führungsdienstgrade innerhalb der gemeindlichen Feuerwehr.

Dazu einige Ausschnitte aus der Feuerwehr Dienstvorschrift 3 (FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz):

 

Der Feuerwehr Verein:

Organe des Feuerwehr Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

Der Vorstand (die Vorstandschaft) bestet aus folgenden Mitgliedern:

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schriftführer
  • dem Kassenwart
  • dem Kommandanten und seinem Stellvertreter aus der Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung
  • Beisitzer und oder Vertrauensleute

Mitglieder des Vereins können sein:

  • Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder)
  • ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder)
  • Kinder unter 12 Jahren (z.B. Mitglieder der Kinder- oder Jugendfeuerwehr)
  • fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder