Hintergrundinfos zur Freiwilligen Feuerwehr

Grundsätzliches

Bevor näher auf Aufgaben und Organisation der Feuerwehr eingegangen werden kann ist zu erwähnen dass sich die Freiwillige Feuwerwehr einer Gemeinde in den aller meisten Fällen in eine Aktive Wehr (gemeindliche Einrichtung) und einen Feuwerwehr Verein aufteilt. Mehr zu den Aufgaben und der Organisation findet ihr unter dem entsprechenden Reitern.

Das Feuerwehrwesen in Bayern

Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 99 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 Ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Nur in den sieben Großstädten die über 100.000 Einwohner haben, gibt es Berufsfeuerwehren. Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen geforderte oder freiwillige, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren. Und dann gibt es auch noch rund 80 Betriebe, die eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen unterhalten.

Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten (über 2.050) aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger. Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. D. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld! Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Der ehrenamtliche Bürger stellt seine Freizeit und seine Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung. Finden sich nicht genügend ehrenamtliche Bürger für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.

Die Größe und Ausstattung einer Freiwilligen Feuerwehr richtet sich nach der Größe, der Struktur und der Einwohnerzahl des Gemeindegebietes. So gibt es Gemeinden mit nur einer aber auch Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren, die u. U. auch nur für einen Ortsteil zuständig sein können.

Quelle (LFV Bayern)